Voraussetzungen

Voraussetzungen

Zur Teilnahme am Leistungswettbewerb des deutschen Handwerks sowie Die gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten berechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Grundsätzlich ist die Kammer örtlich zuständig, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.

 

Zur Teilnahme am Leistungswettbewerb des deutschen Handwerks auf der Kammerebene ist in der Regel der beste Lehrling einer Innung zuzulassen, sofern seine Wettbewerbsarbeit vom zuständigen Bewertungsausschuss mit der Note „gut“ bewertet wurde.

 

Leistungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb Die gute im Handwerk - Handwerker gestalten ist ebenfalls mindestens die Note “gut” (81 Punkte) für die einzureichende Wettbewerbsarbeit. Dabei sollen die Leistungen in der Gestaltung/Formgebung für das Gesamtergebnis der Fertigkeitsprüfung besonderes Gewicht haben. Nach Möglichkeit soll der Nachweis gestalterischer

Befähigung mit Zusatzarbeiten unterstrichen werden.

 

Die Richtlinien für den Leistungswettbewerb des deutschen Handwerks sowie des Gestaltungswettbewerbs Die gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten finden Sie hier.